Erstellen einer Geschichtsdarstellung aus unterschiedlichen Quellen und Darstellungen (Dana, LK Geschichte, 11. Jahrgang)

Darstellung über den Lebensalltag von Frauen im Römischen Reich


Das Relief vom Grabdenkmal des römischen Veteranen C.Julius Maternus aus Köln, ca. 2. Jh. n. Chr. lässt auf die Rollenverteilung zwischen Mann und Frau im römischen Reich schließen. Das Relief zeigt eine Familie, Vater und Mutter, sowie zwei Kinder, welche sich um einen Tisch platzieren. Die Anordnung der Familienmitglieder gibt Hinweise auf ihre rechtliche Stellung. Die Frau sitzt links auf einem kleinen Stuhl, während der Mann ihr rechts gegenüber auf einem höheren Stuhl sitzt. Er ist der Pater Familias und in rechtlichen Fragen, sowohl für seine Frau als auch für seine Kinder, zuständig. Rechtlich steht er über der Frau, was durch die Größe der Stühle und die Darstellung der Figuren ausgedrückt wird. Die Kinder stehen neben bzw. hinter den Eltern. Die Tochter steht hinter dem Stuhl der Mutter, was zeigt, dass sie eine geringere Stellung in der Familie hat. Der Junge dagegen steht neben dem Vater, was darauf schließen lässt, dass er einmal, wenn er alt genug ist und der Vater nicht mehr lebt, seine Aufgabe als Pater Familias übernehmen wird.
Obwohl die Frau auf rechtlicher Ebene als Untergeordnet zählt, da sie weder an der politischen Macht teilhaben, noch wichtige Entscheidungen treffen darf, wird sie verschiedenen Quellen jedoch als gleichberechtigt zu ihrem Mann beschrieben, denn im Gegensatz zu den Frauen in der griechischen Antike besaß die Frau im römischen Reich, die Möglichkeit ein emanzipiertes Leben zu führen. Dieser Aspekt hing jedoch stark von ihrer sozialen Stellung ab.
Frauen, welche auf dem Land lebten und arbeiteten, galten nach Columella als sehr emanzipiert. Das lang daran, dass die Aufgaben, welche erledigt werden mussten, gerecht zwischen Mann und Frau aufgeteilt waren. Jeder musste die Aufgaben erledigen, welche er oder sie am Besten ausführen konnte. Diese Aufgaben waren nach Columella durch „die Gottheit“ gegeben. Männer, welche von Natur aus als stark und mutig galten, mussten das Feld bestellen, Geschäfte betreiben oder Militärdienst abhalten, während die Frau, welche als „ängstlich gilt, da diese Eigenschaft zum Sorgsamen Bewahren beiträgt“, sich um das Haus kümmert. Alle Tätigkeiten, die im Haus geschehen müssen, wie zum Beispiel das Bewahren der Eingebrachten Vorräte oder „das Bewachen und Behüten“ des Hauses, der Kinder und der Schafe, gehören nach Columella zu den Aufgabenbereichen der Frau.
Der Unterschied zu Frauen im antiken Griechenland oder in den späteren Jahrhunderten im Mittelalter oder der Frühen Neuzeit, bestand darin, dass Frauen im römischen Reich als emanzipiert galten. In seinem Werk „De re rustica“ („Über die Landwirtschaft“) aus dem 1. Jh n. Chr. schreibt Columella, dass „Frauen kein geringeres Besitzrecht an diesen Dingen“, damit sind die eingebrachten Güter gemeint, haben. Auch schreibt er, dass man nichts im Haus sehen konnte, dass nur einem gehörte. Die Frau, welche in vielen Epochen als Untergeordnete galt, besitzt somit im römischen Reich das erste Mal ein Recht auf eigene Besitztümer und kann diese zu gleichen Teilen mit dem Mann verwalten. Mann und Frau arbeiteten auf dem Land Hand in Hand, da einer den anderen brauchte. Man kann jedoch keines Falls davon sprechen, dass die Frau gleichberechtigt mit dem Mann war, denn dafür fehlen ihr aus heutiger Sicht wichtige Rechte, wie die Möglichkeit sich selbst zu versorgen und alleine zu leben. So konnte sie  im Gericht schließlich nicht für sich selber sprechen, sondern brauchte jemanden der für sie bürgt. 

Sie brauchte eine Ehemann, welcher diese Aufgabe für sie übernimmt. Frauen galten nach Pomponius Autor einer Geschichte über die römische Rechtswissenschaft aus dem 2. Jh n. Chr. ab dem zwölfte Lebensjahr als rechtsgültige Gattin. Die Historikerin Jane F. Gardner schrieb dagegen, dass Mädchen oftmals bereits schon in jüngeren Jahren verehelicht waren. Zwar galten sie nach Pomponius erst mit zwölf als rechtsgültige Gattin, es gab aber auch wenige Fälle in denen die Mädchen schon mit zehn oder elf an einem Mann zugesprochen wurden. In den meisten Fällen lag das Heiratsalter zwischen fünfzehn und zwanzig, so Gardner.
In Deutschland wäre dies gar nicht Möglich, da das rechtliche Heiratsalter erst mit der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren, erreicht wird. In wenigen Ausnahmen kann eine Heirat schon früher stattfinden, wenn nämlich einer der Verlobten bereits volljährig ist und der andere mindestens 16 Jahre alt. Außerdem muss das zuständige Familiengericht der Hochzeit zustimmen, bevor diese stattfinden darf. 

Auch mit der Scheidung verläuft es heute anders als noch vor 2000 Jahren. In der römischen Antike reichte es, wenn die Frau einen Scheidungsbrief einreichte, um die Ehe aufzulösen. Diese einfache Form der Scheidung war vor allem deswegen notwenig, weil zu Kriegszeiten das Verbleiben des Ehemannes oft ungewiss war. 

Der Ehemann war derjenige, der für die politischen Entscheidungen zuständig war. Es gab jedoch auch im römischen Reich Frauen, welche sich durch besonderes Geschick die Möglichkeit aneigneten an politischen Entscheidungen mitzuwirken.
Um in diesen Genuss zu gelangen musste die Frau bereits einem hören Adel angehören. Frauen, welche von Geburt an einen hohen Status in der Gesellschaft hatten, besaßen durch ihren Familienstand oftmals die Möglichkeit diesen zu sichern oder sogar ihre Macht auszuweiten. Diese Möglichkeit machte sich zum Beispiel auch Pappaea Sabina zu nutzen. Gutes Aussehen, die Kunst den Verführens und eine geheimnisvolle Aura, halfen dabei. Pappaea Sabina, welche nach Tacitus das Haus nur mit halb verschleiertem Gesicht verließ, schaffte es die Männer durch ihre geheimnisvolle Art zu verführen und suchte sich ihre Befriedigung ihrer Lüste, da wo sich eigener Vorteil zeigte.
Aus den Annalen des römischen Historikers und Senators Tacitus kann man entnehmen, dass Pappaea Sabina mit vielen verschiedenen Männern lebte und diese verführte, um ihre Stellung zu halten oder sogar zu verbessern.
Noch einfacher dagegen hatten es die Frauen zur Römischen Kaiserzeit. Der Historiker und Autor Rausch schreibt in seinem Essay „Agrippina die Junge,“ dass die Frauen nun die wachsende Möglichkeit hatten Einfluss zu nehmen, da die Macht nur bei einem, dem Kaiser lag. In der Republik war dies nicht möglich, denn es wäre unmöglich gewesen den gesamten Senat zu verführen. Rausch nennt deshalb diese Zeit auch die Zeit der Kaiserfrauen, denn diese hatten im Hintergrund oftmals ebenso viel Macht, wie der Kaiser selbst.
Eine Frau, die diese Möglichkeit nutzte, war Agrippina die Junge. Sie war die Schwester von Caligular, die Frau von Claudius und die Mutter von Nero und galt somit als mächtigste Frau im Staat. In seinem Essay beschreibt Rausch, dass sie ihren eigenen Mann Kaiser Claudius tötete, um ihren Sohn Nero auf den Thron zu bringen. Ein Fehler wie sich herausstellen sollte, denn auch Nero ließ sich mit einer Frau ein und ließ seine eigene Mutter 59 v. Chr. hinrichten.

Es gab jedoch auch Frauen im Römischen Reich, deren Leben nicht von Geburt an so gut verlief, denn sie waren Sklavinnen. Der Griechische Schriftsteller Achilleus Tatios schreibt in einem seiner Liebesromane über eine Sklavin, welche „mit starken Fußfesseln gebunden (war) (…) ihr Kopf war geschoren, ihr Körper schmutzig, bekleidet war sie mit einem Gewand, das nur sehr zu wünschen übrig ließ“ Obwohl es sich hierbei um einen Roman handelt, beweist diese Quelle von Tatios, dass es zur Zeit der Kaiser auch Frauen gab, welche versklavt wurden. Die Geschichte der jungen, angeblich freigeborenen Frau, welche versklavt und von Räubern gekauft wurde, zeigt wie schlecht es den Sklavinnen erging. Während sie das Glück hatte, dass Melite, die Protagonistin des Romans ein gutes Herz hatte und ihr die Möglichkeit zum Freikauf bot, was durchaus darauf schließen lässt, dass sich hierbei tatsächlich, um eine fiktive Geschichte handelt, erging es vielen Frauen nicht so gut. Während männliche Sklaven dafür genommen wurden harte Arbeiten zu verrichten, mussten viele Sklavinnen sich prostituieren.
Bettina Stumpp eine Historikerin aus dem 21. Jahrhundert schreibt, dass „Prostituiere vielfach unfrei oder unfreier Abstammung waren“. Es gab mehrere Möglichkeiten, in der Prostitution zu enden. Am weitesten verbreitet war die Verschleppung von Kriegsgefangenen. In späterer Zeit, als es immer weniger neue Sklaven gab, wurde auch die Vermehrung von Sklaven im eigenen Haus immer wichtiger. Andere Möglichkeiten waren organisierter Menschenraub durch Seeräuber, wie auch der Schriftsteller Achilleus beschreibt. Junge Mädchen wurden oftmals ausgesetzt oder verkauft und mussten sich deshalb prostituieren.

Dennoch gab es auch Frauen, die sich aus anderen Gründen gezwungen waren, sich zu  prostituieren. So war zum Beispiel nach Stumpp die ökonomische Situation ein wichtiger Punkt, warum sich auch freie Frauen prostituieren mussten. Reiche Bürger sowie Mitglieder des Senats eigneten sich Ländereien an und vertrieben die darauf lebenden Familien. Die Frauen besaßen dadurch oftmals nur die Möglichkeit ihren eigenen Körper zu verkaufen. 

Frauen, die sich prostituieren mussten, hatten immer wieder Probleme mit ungewollten Schwangerschaften, aber auch den reicheren Frauen aus der Nobilität erging es ähnlich. Eine ungewollte Schwangerschaft kann heutzutage sehr leicht durch die Pille, Kondome oder ähnliche Verhütungsmittel verhindert werden. Die Frau besitzt das Recht über ihren Körper frei zu entscheiden und auch darüber ob und wann sie ein Kind austragen möchte.
Zur Zeit des Römischen Reich war das nicht so einfach wie heute. Verhütungsmittel waren noch nicht erfunden und einen Schwangerschaftsabbruch durfte man nicht ohne Grund vollziehen. Ulpian schreibt um 200 n. Chr., dass wenn sich ergibt, dass eine Frau ihrem schwangerem Leib Gewalt angetan hat, um ihr Kind abzutreiben, der Statthalter sie verbannt. Auch  200 Jahre später haben Ärzte wie Theodorus Priscianus ähnliche Ansichten, wie Ulpian. In seinem Werk „Über die Gynäkologie“ um 400 n. Chr. schreibt. Theodorus Priscianus, dass „ein Abtreibungsmittel zu geben ist keinem Arzt jemals erlaubt“. Es gibt allerdings Ausnahmen, sofern die Risiken einer Geburt so schwerwiegend sind, dass die schwangere Frau an diesen sterben könnte. Theodorus verweist auf mehrere Mittel bzw. Methoden, welche einen Schwangerschaftsabbruch hervorrufen. Von vielen der Mittel, die Theodorus in seinem Werk nennt, kann man heute bestätigen, dass sie eine abtreibende Wirkung besitzen. In ca. 90 % der Fälle haben die von ihm genannten Methoden gewirkt, jedoch ist dies nicht zu vergleichen mit den Mitteln, die wir heute zur Verfügung haben. 

Die Abtreibungsgesetzte waren in der römischen Antike jedoch sehr zugunsten der Frau. Während im Mittelalter die Kirche darüber bestimmte, ob eine Abtreibung stattfinden durfte, war die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch in der Antike sehr viel größer. Die Kirchstrafe für eine Abtreibung war sehr hoch, deshalb kam es selten vor, dass eine Abtreibung überhaupt vor Gericht kam. Die Schwangerschaftsabbrüche wurden dann nicht von „professionellen“ Ärzten, sondern von Hexen und Heilerinnen durchgeführt.
Auch wenn der Schwangerschaftsabbruch in der Antike nicht gerne gesehen war, gab es dennoch die Möglichkeit für die Frau über ihren Körper zu entscheiden.